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IASB will Erstanwendungszeitpunkt der IFRS 9 verschieben

Der IASB hat mit dem Exposure Draft ED/2011/3 Mandatory Effective Date of IFRS 9 vorgeschlagen, dass IFRS 9 erst ab dem 01.01.2015 verpflichtend anzuwenden sein soll. Der Grund hierfür ist, dass die Phasen 2 und 3 (Wertminderung und Hedge Accounting) dieses Projekts später als geplant abgeschlossen werden, alle Vorschriften aber zeitgleich angewendet werden sollen. Änderungen der bereits verabschiedeten IFRS 9-Vorschriften zur Kategorisierung und Bewertung sind kein Teil der Verschiebung.

Frühere Anwendung von IFRS 9 bleibt weiterhin zulässig
Bei einer vorzeitigen Anwendung vor dem 01.01.2012 wird der Verzicht auf angepasst Vergleichszahlen zeitlich nicht ausgedehnt, denn eine frühere Anwendung des IFRS 9 ist weiterhin zulässig. Der IFRS 9 darf sowohl in der Fassung von 2009 (nur Finanzaktiva) als auch in der Fassung von 2010 (Ergänzung um Finanzpassiva) angewendet werden darf. Dies stellt keine Änderung gegenüber dem aktuellen Stand dar.

(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/news/news.php?ixnp_do=show_news_index&ixnp_lang=de&ixnp_id=1&ixnp_page=1&ixnp_do=show_news_article&ixnp_art_id=2426)

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