Unsere Geschäftsbedingungen

Die rechtliche Grundlage für unsere Leistungen

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zusätzliche Geschäftsbedingungen für einzelnen Unternehmensbereiche.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Präambel
Die Firma „mediadefine GmbH“ wird im nach folgenden auch in Kurzform als „mediadefine“ bezeichnet. Die mit mediadefine vertragsschließende Partei wird als Vertragspartner bzw. Kunde bezeichnet.

§1 Geltungsbereich
Die mediadefine erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen Vertragspartnern und mediadefine. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter http://www.mediadefine.com oder http://www.mediadefine.net oder http://www.mediadefine. de jederzeit frei abrufbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gegebenenfalls durch produktergänzende Geschäftsbedingungen von mediadefine ergänzt und konkretisiert werden.

§2 Vertragsgrundlage
Ein Vertrag über Lieferung und Leistung und die Nutzung von Diensten von mediadefine kommt mit der Gegenzeichnung eines Vertrags zwischen mediadefine und dem Vertragspartner oder einer Beauftragung durch den Vertragspartner und der Auftragsbestätigung, Lieferung oder die daran anschließende Durchführung des Auftrages durch mediadefine zustande.

§3 Lieferungen und Leistungen
1. mediadefine entwickelt und vertreibt Lösungen - Produkte, Dienstleistungen und ASP-Dienste - insbesondere in den Geschäftsfelder Unternehmensberatung und - management, Software, IT, Kommunikation, Mediengestaltung und -produktion.
2. Der Leistungsinhalt, Leistungsumfang und die Preise von mediadefine und seinen Lösungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und Preislisten von Produkte und Dienstleistungen und/oder aus einem Angebot sowie aus den hierauf bezugnehmenden vertraglichen Vereinbarungen. Leistungsbeschreibung können von mediadefine angefordert werden.
3. mediadefine gewährleistet grundsätzlich für seine ASP-Dienste eine Erreichbarkeit von 97% im Jahresmittel.
4. mediadefine behält sich das Recht vor, an standardisierten Leistungen, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. mediadefine ist ferner berechtigt die Leistungen von ASP-Diensten zu verringern.
5. Eventuell von mediadefine kostenlos angebotene Dienste oder Leistungen, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
6. Individuelle Vereinbarungen, abweichend von standardisierten Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform und werden erst durch die Gegenzeichnung seitens der mediadefine wirksam.
7. mediadefine behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Aufträge oder einzelne Auftragspositionen abzulehnen.
8. mediadefine ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn der Vertragspartner weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung zur Erbringung des vertragsgemäß vereinbarten Nutzens oder einem Teil des vertragsgemäßen Nutzens der Sache nicht ausreicht.
9. Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von mediadefine verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von mediadefine unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Vertragspartner über.

§4 Pflichten
Vertragspartner von mediadefine sind verpflichtet:
1. Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. Zahlungen zuzüglich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen.
2. Eventuelle Mängel und Leistungsstörungen (Störungsmeldung) unverzüglich mitzuteilen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Des weiteren besteht die Pflicht des Vertragspartners nach Abgabe einer Störungsmeldung mediadefine die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sich nach der Überprüfung herausstellt, dass die Mängel bzw. die Störungen im Verantwortungsbereich des Nutzers vorlagen.
3. mediadefine Zugang zu seiner Infrastruktur zu ermöglichen, wenn dies für die Leistungsbereitstellung insbesonders die Nutzung von ASP-Diensten erforderlich ist und dies nicht durch den Vertragspartner selbst vorgenommen werden kann.
4. Die Zugriffsmöglichkeiten auf ASP-Dienste nicht missbräuchlich zu benutzen und insbesondere rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
5. Die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Dienst notwendig werden.
6. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
7. Änderungen ihrer Firmenstammdaten, zugehöriger Adressdaten, zuständiger Ansprechpartner und eventuelle Bankverbindungen von Einzugsermächtigungen zu melden.

§5 Verkauf, Weitervermietung und Nutzung
1. Ein direkter oder mittelbarer Verkauf oder Nutzung der Leistungen und Diensten der mediadefine durch Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch mediadefine gestattet.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, so hat der Vertragspartner diese ordnungsgemäß in die Nutzung einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, so ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Vertragspartner hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung des Dienstes durch Dritte entstanden sind.

§6 Vertragsdauer und Kündigung
1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar.
2. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten oder länger ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss mediadefine sechs Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
3. Wird bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate.
4. mediadefine ist berechtigt, dass Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn
a. der Vertragspartner gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere die Pflichten aus §4 verstösst.
b. bei jeder durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Vertragspartners.
c. bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Vertragspartnerngemeinschaften bei Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen.
d. jede Änderung des Namens des Nutzers oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von mediadefine geführt wird.
e. eine wesentliche Veränderung der Inhaber- oder Geschäftsleitungsverhältnisse der anderen Partei eintritt, und davon eine Beeinträchtigung der Belange der mediadefine zu befürchten ist.
f. über das Vermögen des Vertragspartner das Insolvenzoder Vergleichsverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wird oder der Antrag auf Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird.
5. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt mediadefine vorbehalten.
6. Jede Kündigung eines Vertrags bedarf der Schriftform postalisch.
7. Wird die Kündigungserklärung durch Einschreiben übermittelt, so gilt sie auch dann als zugegangen, wenn ein Zustellungsversuch fruchtlos verlaufen und dem Empfänger eine Zustellungsnachricht hinterlassen worden ist oder wenn Sie per Einwurf-Einschreiben erfolgt ist.

§7 Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Im größtmöglichen, durch das anwendbare deutsche Recht, gestatteten Umfang lehnt die mediadefine jede Haftung für irgendwelche Schäden und Folgeschäden ab.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber mediadefine, sowie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
3. mediadefine haftet nicht für die über Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder rechtswidrig gehandelt wird, indem er die Information übermittelt.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von mediadefine liegender Störung erfolgt keine Rückvergütung von Leistungen. Lieferund Leistungsverzögerungen und Ausfall aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die mediadefine die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, Terroranschläge, Krieg, Verschulden Dritter, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Kommunikationsknoten zu anderen Betreibern von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich von Telekommunikationscarrier oder deren Unterauftragnehmern - hat mediadefine auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen mediadefine, die Leistung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ausfallzeiten werden nur dann erstattet, wenn mediadefine oder einer ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als drei Werktage erstreckt.
5. Gegen Ansprüche von mediadefine kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
6. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch mediadefine nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf EUR 400,00 begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7. Vertragspartner von mediadefine haften für alle Folgen und Nachteile, die mediadefine durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung eines Dienstes oder dadurch entstehen, dass der Vertragspartner seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt.
8. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Vertragspartner stellt mediadefine von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.

§8 Copyright & Eigentumsvorbehalt
1. Alle Eigentums- und Urheberrechte bleiben vorbehalten.
2. mediadefine und content2project sind eingetragene Marken der mediadefine GmbH. Der Vertragspartner erhält keine Urheberrechte und Quellcodes an den content2project Lösungen (Produkte, Dienstleistungen, ASP-Diensten), Marken, Patenten, Geschmacksmustern, Corporate Identity, Corporate Design oder sonstigen Lösungen von mediadefine. Jegliche Verwendungen der Marken, Patenten, Geschmacksmuster, Corporate Identity, Corporate Design durch Vertragspartner ist untersagt.
3. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen und Konzeptionen kann nur mit Zustimmung von mediadefine auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in einem Vertrag vereinbart werden, in welchem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
4. Wird die Entwicklung von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen, insbesondere Konzeptionen, Software und ASP-Diensten geschuldet, erhält der Vertragspartner nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis, der durch mediadefine durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Das Nutzungsrecht an einem von mediadefine entwickelten Vermögensgegenstand insbesondere Konzeptionen und Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung im Rahmen der Vereinbarung mit dem Vertragspartner. Der Vertragspartner darf diese im übrigen weder als in Teilen noch als Ganzen Dritten zugänglich machen.
6. Konzeptionen und Designs - auch im Rahmen von Präsentationen und Ausschreibungen - unterliegen der Urrheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Deren Nutzung ist bis zur Unterzeichnung eines Vertrages strengstens verboten.
7. Wird abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Vermerk, sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
8. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder wegen eines sonstigen Ausschließlichkeitsanspruchs geltend gemacht werden, ist der Vertragspartner gehalten, mediadefine davon unverzüglich zu benachrichtigen. Der Vertragspartner wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von mediadefine keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen, und mediadefine auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
9. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von mediade- fine wegen der Verletzung von Schutzrechten eine Klage droht, so hat mediadefine das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
• den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,
• dem Vertragspartner das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiterhin zu nutzen,
• den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Vertragspartners entspricht oder mit dem ersetzen Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
• den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Vertragspartner das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
10. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Vertragspartnern stammendem Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Vertragspartner geändert oder zusammen mit nicht von mediadefine gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

§9 Zahlung, Sperrung, Eigentumsvorbehalt

1. Entgelte für Leistungen sind sofort nach Erbringung der Leistung zu bezahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
2. Sofern der Vertragspartner nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Tag nach Zusendung der Rechnung dem in der Rechnung angegebenem Konto gutgeschrieben sein.
3. Regelmäßige Gebühren wie Mieten aus ASP-Diensten sind jeweils in voller Höhe beginnend mit dem ersten Tag der Mieteinheit zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung sofort fällig. In der Regel beträgt eine Mieteinheit sechs Monate.
4. Bis zu vollständigen Bezahlung einer Leistung behält sich mediadefine das Eigentum an der von ihr erbrachten Leistung und/oder das Nutzungsrecht an ihrer Leistung bis zu vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages vor. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung durch den Vertragspartner ist unzulässig. Erlischt das (Mit-)Eigentum von mediadefine durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Vertragspartners - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf mediadefine übergehen. mediadefine ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Vertragspartners gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstiger Schäden zu versichern, sofern nicht der Vertragspartner selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Vertragspartner mediadefine unverzüglich hierüber zu benachrichtigen.
5. Behauptet der Vertragspartner, dass ihm berechnete Leistungen insbesondere bei ASP-Diensten für die er einzustehen hat, nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so hat er dies schlüssig und rechtlich einwandfrei nachprüfbar nachzuweisen. 6. Vertragspartner von mediadefine erklären sich damit einverstanden, dass sie Dokumente im Schriftverkehr wie Auftragsbestätigungen, Rechnung, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in digitaler Form zugestellt bekommen können und auf die klassische Papierform verzichten.
7. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners berechnet mediadefine Mahngebühren. Wird die Mahnung durch Einschreiben übermittelt, so gilt sie auch dann als zugegangen, wenn ein Zustellungsversuch fruchtlos verlaufen und dem Empfänger eine Zustellungsnachricht hinterlassen worden ist oder wenn Sie per Einwurf-Einschreiben erfolgt ist. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt der Vertragspartner.
8. Bei Zahlungsverzug ist mediadefine berechtigt, nach erfolgloser Mahnung den Liefergegenstand abzuholen. Der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.
9. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist mediade- fine berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere entstehende Kosten für mediadefine oder den Vertragspartner zu vermeiden (u.a. Einstellung der Leistungen insbesondere ASP-Dienste, Sperrung von Zugängen). Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall verpflichtet die fälligen Entgelte zu zahlen.
10. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist mediade- fine außerdem berechtigt, von Datum der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 3% p.a über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass mediadefine eine höhere Zinslast nachweist bzw. sich auf Grund von Bonitätsauskünften über Dienstleister sich ein höherer risikoadjustierter Zinssatz ergibt.
11. Ist der Vertragspartner für mehr als zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so kann mediadefine das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. 12. Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch Liquiditätsschwierigkeiten des Vertragspartners gefährdet ist, kann mediadefine eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Noch nicht gelieferte Leistungen können zurückbehalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen werden.
13. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt mediadefine vorbehalten.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die mediadefine unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung, davon unterrichtet, dass mediadefine seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. mediadefine ist berechtigt zur Erbringung der angebotenen Dienste Vertragspartnerndaten offenzulegen, welche für die Sicherstellung des Betriebes notwendig sind, sofern sich mediadefine Dritter bedient.
4. mediadefine steht dafür ein, dass alle Personen, die von mediadefine mit der Abwicklung betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen und beachten. Der Vertragspartner seinerseits ist nicht berechtigt sich oder Dritten mittels der Dienste von mediadefine nicht für ihn oder Dritte bestimmte Informationen zu verschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten Normen vorgesehen ist und der Vertragspartner nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.

§11 Sonstige Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit mediadefine. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Mit der erstmaligen Gegenzeichnung eines Vertrages, Annahme einer Leistung oder Dienstleistung oder mit der Bezahlung einer Rechnung gelten diese Bestimmungen als angenommen.
3. Gegenbestimmungen von Vertragspartnern unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder sonstigen Bestimmungen wird hiermit widersprochen.
4. Jegliche abweichende Vereinbarungen bedürften der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jegliche Ergänzungen zu Verträgen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch mediadefine und den Vertragspartner.
5. Sollte durch einen Vertragstext zwischen der mediade- fine und seinem Vertragspartner ein regelungsbedürftiger Punkt nicht erfaßt sein, so gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 ff. HGB bzw. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze.
6. Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder eines Vertrages führen nicht zur Nichtigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des jeweiligen Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
7. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus Verträgen gegenüber mediadefine beträgt sechs Monate. Der Fristablauf beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs bzw. mit der Kenntniserlangung der Anspruchsentstehung.

§ 12 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von mediadefine sowie für alle Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartnern ist der Sitz von der mediadefine GmbH.

§ 13 Gerichtsstand
Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle auf der Grundlage dieser Geschäftsbestimmungen abgeschlossenen Verträge sowie für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse Sitz von der mediadefine GmbH.

§ 14 Anwendbares Recht
Alle Verträge unterstehen dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Unternehmensbereich Business Administration

Präambel
Die Firma „mediadefine GmbH“ wird im nachfolgenden auch in Kurzform als „mediadefine“ bezeichnet. Die mit mediadefine vertragsschließende Partei wird als Vertragspartner bzw. Kunde bezeichnet.

§1 Geltungsbereich
Die mediadefine erbringt alle Lieferungen und Leistungen aus dem Geschäftsbereich „Business Administration“ und den Teilbereichen Unternehmensrechnung, Unternehmensfinanzierung und wertorientierte Steuerung ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser ergänzenden und konkretisierenden Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungsbereiche. Die allgemeinen und ergänzenden Geschäftsbedingungen sind im Internet unter http://www.mediadefine.com oder http://www. mediadefine.net oder http://www.mediadefine.de jederzeit frei abrufbar oder können bei mediadefine angefordert werden.

§2 Rechte, Pflichten und Haftung
1. mediadefine führt alle Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung aus.
2. mediadefine prüft die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen nur, wenn dies zusätzlich schriftlich vereinbart wird.
3. mediadefine vertritt den Kunden nicht vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen. Hierfür muss der Kunden mediadefine eine gesonderte Vollmacht erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Kunden eine Abstimmung mit diesem über eine Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist mediadefine im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.
4. Die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, werden als richtig zu Grunde gelegt. Wenn der Kunden Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, diese gegenüber mediadefine unverzüglich klar zustellen.
5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Leistung erforderlich ist. Insbesondere hat er mediadefine unaufgefordert alle für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass mediadefine eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung der Leistung von Bedeutung sein können.
6. Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von mediadefine zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
7. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von mediadefine oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
8. Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von mediadefine nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus der Leistung die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
9. Setzt mediadefine beim Kunden in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Kunde verpflichtet, den Hinweisen von mediadefine zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem von mediadefine vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Kunde darf die Programme nicht verbreiten. mediadefine bleibt Inhaber der Nutzungsrechte.
10. Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von mediadefine angebotenen Leistung in Verzug, so ist mediadefine berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf mediadefine den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von mediadefine auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn mediadefine von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§3 Verschwiegenheitspflicht
1. mediadefine ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde kann jedoch mediadefine schriftlich von dieser Verpflichtung entbinden. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht für alle am Leistungsprozess beteiligten Mitarbeiter von mediadefine.
3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von mediadefine erforderlich ist. mediadefine ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
4. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
5. mediadefine darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ereignisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Kunden aushändigen.

§4 Mitwirkung Dritter
1. mediadefine ist berechtigt, zur Ausführung der Leistung Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
2. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Daten verarbeitenden Unternehmen hat mediadefine dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend §3 verpflichten.

§5 Mängelbeseitigung
1. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigungen etwaiger Mängel. mediadefine ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
2. Offene Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) kann mediadefine jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigen. Sonstige Mängel darf mediadefine gegenüber Dritten mit Einwilligung des Kunden berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von mediadefine den Interessen des Kunden vorgehen.

§6 Haftung
1. mediadefine haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Der Anspruch des Kunden gegen mediadefine auf Ersatz fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1.000.000,- Euro begrenzt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
4. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Kunden kraft Gesetz nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
5. Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Per-sonen als dem Kunden, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen dem mediadefine und diesen Personen begründet ist.

§7 Preis und Zahlung
1. Der Preis bemisst sich nach dem Leistungsumfang.
2. Für die verschiedenen Leistungen gelten die Preise laut Preisliste bzw. der individuellen Vereinbarungen.
3. Endet der Vertrag vor seiner vollständigen Ausführung, so berechnet mediadefine den Preis anteilig. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
4. Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Leistungen kann mediadefine einen Vorschuss fordern.
5. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann mediadefine nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Kunden einstellen, bis der Vorschuss eingeht. mediadefine ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Kunden rechtzeitig bekannt zu geben, wenn der Kunde Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

§8 Beendigung des Vertrags
1. mediadefine ist verpflichtet, dem Kunden alles, was mediadefine zur Ausführung der Leis-tung erhält oder erhalten hat und was er aus Geschäftsbesorgungen erlangt ist, herauszugeben.
2. mediadefine ist verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Ver-langen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
3. Mit Beendigung des Vertrags hat der Kunde mediadefine die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstigen Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Bei Kündigung des Vertrags durch mediadefine kann der Kunde jedoch die Programme für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum zurückbehalten, soweit die zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt erforderlich ist.
4. Nach Beendigung des Vertrages sind die Unterlagen bei mediadefine abzuholen.

§9 Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht
1. mediadefine hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn mediadefine den Kunde schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Kunde dieser Aufforderung binnen drei Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
2. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die mediadefine aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit vom Kunden oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen mediadefine und seinem Kunden und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
3. Auf Anforderung des Kunden, spätestens nach Beendigung des Vertrags, hat mediadefine dem Kunden die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. mediadefine kann von Unterlagen, die er an den Kunde zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
4. mediadefine kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis seine Zahlung befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Kunden rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Kunde zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils des Preises berechtigt.

§10 Sonstige Bestimmungen
Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Bereiche Unternehmensrechnung, Unternehmensfinanzierung und Wertorientierte Steuerung sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen von mediadefine und konkretisieren diese für die angegebenen Leistungen.

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