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Einlagensicherungsfonds: Bankenverband verabschiedet Reform

Die angekündigte Reform der freiwilligen Einlagenversicherung wurde vom Bundesverband deutscher Banken auf einer Sonder-Delegiertenversammlung verabschiedet. Durch die Reformen wird der Fonds für zukünftige Herausforderungen besser aufgestellt.

Bessere Risikosteuerung des Einlagensicherungsfonds
Die Reformen beinhalten zum einen Maßnahmen zur besseren Risikosteuerung des Einlagensicherungsfonds und zum anderen die stufenweise Herabsetzung der Sicherungsgrenzen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Bisher werden Einlagen bis zu einer Sicherungsgrenze von 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank pro Kunde gesichert. Zum 1. Januar 2015 wird die Sicherungsgrenze auf 20 Prozent gesenkt, zum 1. Januar 2020 auf 15 Prozent und zum 1. Januar 2025 auf 8,75 Prozent. Damit haben die Kunden privater Banken in Deutschland weiterhin den höchsten Einlagenschutz weltweit.

Einlagensicherungsfonds als Schutz des Kundenguthabens
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken dient dem Schutz des Guthabens von Kunden bei deutschen privaten Banken. Geschützt wird das Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. das sind im Grunde Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Nicht geschützt werden Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat. Mit dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds werden die Kundeneinlagen bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert. Seit der Gründung 1976 hat der Einlagensicherungsfonds seine Leistungsfähigkeit in über 30 Sicherungsfällen bewiesen, alle anspruchsberechtigten Kunden wurden vollumfänglich entschädigt.

(Quelle: http://www.bankenverband.de/presse/presse-infos/bankenverband-beschliesst-reform-des-einlagensicherungsfonds)

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