Am 18. Juni 2015 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/2014/EU (BilRUG) verabschiedet. Die Veröffentlichung des zugehörigen Gesetzesentwurfs erfolgte bereits im Januar 2015. In erster Linie soll das Gesetz die neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/2014/EU in deutsches Recht umsetzen, was bis zum 20. Juli 2015 erfolgen musste. Umsetzungsbedarf gab es vor allem für die
Rechnungslegung kleiner Kapitalgesellschaften. Zur Entlastung der Wirtschaft wurden auch die Schwellenwerte für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften auf die in der Richtlinie maximal erlaubte Höhe angepasst. Erstmalig wurde eine jährliche Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen eingeführt.
(Quelle: http://www.drsc.de/service/index.php?ixnp_do=show_news_index&ixnp_lang=de&ixnp_id=1&ixnp_page=1&ixnp_do=show_news_article&ixnp_art_id=3500)