ELSTER: Zahl der elektronischen Steuererklärungen in 2014 weiter gestiegen

Die Zahl der elektronischen Steuererklärungen (ELSTER) in Deutschland wächst weiter an, in 2014 um sechs Prozent auf 16,1 Millionen. Damit ist die Zahl das elfte Jahr in Folge angestiegen. Das Interesse nimmt unter anderem aufgrund der Bemühungen der Finanzverwaltung die Steuererklärung mit Funktionen wie der vorausgefüllten Steuererklärung so komfortabel und transparent wie möglich zu machen.

„ElsterFormular“ ersetzt nicht den Steuerberater
Das Programm „ElsterFormular“ wird für die elektronische Steuererklärung kostenlos zur Verfügung gestellt. Hier können Daten in ein elektronisches Steuerformular eingegeben, unveränderte Daten aus dem Vorjahr übernommen, eine Proberechnung der Steuererstattung / -nachzahlung durchgeführt und die Steuererklärung verschlüsselt via Internet an die Finanzverwaltung übertragen werden. Die Daten werden vor der Übertragung auf ihre Plausibilität geprüft, auf widersprüchliche Angaben wird hingewiesen. Da ElsterFormular aber Tipps zum Steuern sparen gibt, ersetzt die Software keinen Steuerberater oder professionelle Steuerberatungssoftware.

„ElsterFormular“ immer in der aktuellsten Version nutzen
Die Software „ElsterFormular“ wird kostenlos von der Finanzverwaltung bereitgestellt. Sie umfasst die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versand der Steuererklärung. ElsterFormular kann auf www.elster.de heruntergeladen werden, stehen aber regelmäßig auch in kommerzieller steuer-Software zur Verfügung. Wichtig ist, immer die aktuellste Version der ELSTER-Software zu nutzen, da sich zum einen das Steuerrecht jedes Jahr ändert und zum anderen das Programm zur Datenübermittlung ständig überarbeitet wird, wodurch ältere Versionen womöglich nicht funktionieren.

Elektronische Steuererklärung ausfüllen wie Papierformulare
Die Masken in der elektronischen Steuererklärung entsprechend denen der Papier-Steuerformulare und werden genauso ausgefüllt. Beim Ausdruck der Erklärung wird diese Form aber nicht beibehalten, was eine Prüfung der Eingaben schwieriger macht. Da der Bildschirm nur einen Ausschnitt des Formulars anzeigen kann, ist das Ausfüllen etwas mühseliger und unübersichtlicher. Dafür gibt die Software Erklärungen beim Ausfüllen der Datenfelder und weist auf fehlende Eingaben hin. Sie gibt allerdings keine Tipps zum Steuern sparen. Der Anwender sollte beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung große Sorgfalt walten lassen. Grob fahrlässig vergessene, für den Anwender günstige Eintragungen können zwar später noch korrigiert werden, aber Irrtümer und kleinere Fehler können zum Nachteil für den Steuerpflichtigen ausgelegt werden.

Vorausgefüllte Steuererklärung erstmals 2014
Ab 2014 gibt es erstmals vorausgefüllte Steuererklärungen. Steuerpflichtige können dann sehen, welche Daten das Finanzamt über sie gespeichert hat, vor allem Daten, die Dritte über den Steuerpflichtigen übermittelt haben. Für einen Einblick in die Daten ist die Anmeldung und Authentifizierung im ElsterOnlinePortal nötig. Zudem kann der Steuerpflichtige mit einer Vollmacht Dritten den Einblick in und die Nutzung der Daten für die Steuererklärung gestatten.

Zwei Authentifizierungsmöglichkeiten
ElsterFormular überträgt die Daten verschlüsselt über eine gesicherte Internetverbindung. Der Antragsteller kann sich auf zwei Arten authentifizieren. Entweder er druckt die „Komprimierte Steuererklärung“ aus, unterschreibt sie und schickt sie an das zuständige Finanzamt. Oder er nutzt ein elektronisches Zertifikat, mit dem die Abgabe der Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift erfolgen kann. Das persönliche Zertifikat kann unter www.elsteronline.de kostenlos beantragt werden, notwendig sind nur die persönlichen Daten und die Steuernummer.

Belege müssen nur bei gesetzlicher Vorschrift eingereicht werden
Mittlerweile lässt sich die elektronische Steuererklärung auch über das Web-Portal ElsterOnline abgeben. Nötig ist hierzu eine Registrierung. Belege müssen nur beim Finanzamt einreichen, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, etwa bei Spendenbescheinigungen. Für eventuelle Rückfragen müssen aber alle Belege bereitgehalten werden.

Verbesserung des Service-Angebots angestrebt
Die Finanzverwaltung will ihr Service-Angebot bei der elektronischen Steuererklärung weiter optimieren. In Nordrhein-Westfalen etwa gibt der Steuerbescheid auch die prozentuale Belastung der Steuerpflichtigen und die anerkannten Abzüge aus. Auch lassen sich Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung elektronisch anzeigen.

(Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Pressemitteilung_5081.html)

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