Mehr Sicherheit für das deutsche Marken- und Patentwesen

Das Bundesministerium der Justiz hat in diesem Jahr den sogenannten Patent-Trollen den Kampf angesagt und mit einem neuen Diskussionsentwurf dafür die Weichen gestellt. Die fachlichen Arbeiten in der politischen Administration des Bundesministeriums laufen bereits. Die Eingangsfrist für Stellungnahmen von Verbänden zum 2. PatMoG in Bezug auf die Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts endete am 10. März 2020. Hierzu wurden vom BITMI und vom Patentverein eine Stellungnahme versendet und veröffentlicht. Im Frühsommer wird die Vorlage eines Referentenentwurfs erwartet. Die im Diskussionsentwurf enthaltenen Grundideen sind wichtige Patente, welche den Bürgern und der Wirtschaft dienen sollen. Aufgrund des derzeitigen Rechtssystems mit dem Trennungsprinzip von zwei versetzt laufenden Verfahren wird der Mittelstand stark angreifbar. Dieser Angriffspunkt könnte mittels einer zukünftigen Synchronisierung von Nichtigkeitsverfahren und Verletzungsverfahren bei den Patentgerichten verhindert werden. Zusätzlich muss eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei angegriffenen Patenten zur Voraussetzung werden. So können die Unternehmen vor den sogenannten Patent-Trollen geschützt werden. Nur als letztes Mittel sollten Fertigungsstopps eingesetzt werden. Die beiden zuvor beschrieben Lösungsansätze könnten das bisherige Patentwesen verbessern. Vielen aus der Branche sind diese Verbesserung allerdings noch nicht ausreichend genug, sie fordern zusätzlich eine längst überfällige Erweiterung um eine Schutzschirmklausel für Softwarepatente. Diese hätte zur Folge, dass ein Computerprogramm kein Gegenstand eines patentrechtlichen Verbots sein könnte. Folglich wäre eine Patenterteilung für Softwareprogramme eine unnötige Zusatzlösung neben den Schutzregelungen des Urheberrechts. Zudem wäre eine solche Regelung innovationshemmend und würde der mittelständischen IT-Wirtschaft schaden. Obwohl die Rechtsgrundlage für softwarebezogene Patente in der Vergangenheit großzügig erteilt wurden, ist die Rechtslage in diesem Bereich sehr unbestimmt. Die Folge dieser Entwicklung ist, dass sich hieraus eine Kollisionssituation zwischen patentrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen entstanden ist. Diese beiden entgegenstehenden Ansprüche stehen einer rechtssicheren Nutzung von Computerprogrammen durch ihre Entwickler auf dem Boden des Urheberrechts entgegen. Insbesondere der IT-Mittelstand in Europa und Deutschland befürchtet aufgrund der Existenz zehntausender softwarebezogener Patente unkalkulierbare Haftung- und Kostenrisiken in der Zukunft.

Die Branche fordert den Gesetzgeber zum Eingreifen auf
Insbesondere nachdem der Gesetzgeber eine Nichtigkeitserklärung zur Umsetzung des Unitary Patent in Deutschland erklärt hat, wird deutlich wie notwendig eine Reform des deutschen Patentwesens ist. Die Patentvereine hoffen das im Zuge einer Reform die Ansätze zur Auflösung des Trennungsprinzips und der gestärkten technischen Gerichtsbarkeit auch ins deutsche Recht integriert werden können. Aufgrund der laufenden Reform des Patentgesetzes wäre dies zurzeit schnell umsetzbar. Ein Beispiel, der als Regelfall zählen könnte, wäre die Aussetzung eines Verletzungsurteils bis zur Klärung der Validität eines Streitpatents. Zu hoffen bleibt, dass eine gesamteuropäische Lösung gefunden wird. Und dies im Notfall auch ohne Großbritannien.
(Quelle: https://www.bitmi.de/hoffnungsschimmer-fuer-mehr-sicherheit-geplante-modernisierung-des-deutschen-patent-und-markenwesen/)

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