Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Regierung hat Entwurf zur Änderung des BilRUG veröffenticht

Die Bundesregierung hat Anfang 2015 mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2014/34/EU vorgelegt. Der zugehörige Referentenentwurf wurde schon Ende Juli 2014 öffentlich vorgestellt.

Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
Gegenüber dem Referentenentwurf gibt es sieben wesentliche Änderungen. Die Abschreibungsdauer von Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird auf zehn Jahre festgelegt, wenn eine verlässliche Nutzungsdauereinschätzung unmöglich ist. Es erfolgt eine Neuformulierung der Befreiungsvoraussetzungen von Personengesellschaften nach § 264b HGB. Entgegen dem Referentenentwurf sollen aktive latente Steuern in die Berechnung der Bilanzsumme fließen. Die Angabepflicht zu periodenfremden Aufwendungen und Erträgen soll gestrichen werden. Die Angabepflichten zu den Erträgen oder Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung werden entsprechend dem Wortlaut der EU-Bilanzrichtlinie formuliert. Die Vorschrift des § 309 Abs. 2 HGB in Bezug auf die Übertragung des negativen Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird neu formuliert.

(Quelle: http://www.drsc.de/service/index.php?ixnp_do=show_news_index&ixnp_lang=de&ixnp_id=1&ixnp_page=1&ixnp_do=show_news_article&ixnp_art_id=3389)

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