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IDW: IFRS für KMUs ungeeignet zur Anwendung durch KMUs

Nach Meinung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. ist die Idee des IFRS für KMUs sehr gut, aber die Umsetzung im Entwurf ist weniger gelungen, denn die Rechnungslegung wird für die kleinen und mittelständischen Unternehmen durch die Regelungen nicht erleichtert, obwohl genau dies das Ziel war.

Entwurf nur Auszug aus allgemeinem IFRS
Der Entwurf des IFRS für KMUs erscheint eher wie ein Auszug aus dem allgemeinen IFRS für börsenorientierte Unternehmen. Er verweist auch für einige Bilanzierungssachverhalte auf die allgemeinen IFRS, was bedeutet, dass die KMUs im Endeffekt doch den allgemeinen IFRS nutzen müssen, weshalb der IFRS für KMUs nach Meinung des IDW um die entsprechenden Informationen erweitert werden muss.

Adressaten haben vor allem Interesse an langfristiger Entwicklung der KMUs
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das IASB davon ausgeht, dass die Adressaten der Abschlüsse in erster Linie an Interesse an Informationen bezüglich der kurzfristigen Entwicklung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Für das IDW konzentriert sich das Interesse vor allem auf die langfristig stabile Entwicklung der Ertragslage haben, sofern kurzfristige Schwankungen keinen Einfluss auf die langfristige Entwicklung haben und das Unternehmen liquide bleibt. Insgesamt sollten die Abschlüsse von KMUs eher Informationen für Rechenschafts- und Kontrollzwecke liefern und nicht für Prognosezwecke.

Zu wenig Vereinfachungen im Entwurf
Der Entwurf der IFRS für KMUs weist zwar einen geringeren Umfang an Angabepflichten auf als die allgemeinen IFRS, aber in nur wenigen Bereichen werden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften auch vereinfacht. Auch die Bilanzierung von Finanzinstrumenten und die Konzernrechnungslegung sollten vereinfacht werden. Planmäßige Abschreibungen könnten die Bewertung von erworbenen immateriellen Vermögens-, Geschäfts- und Firmenwerten wieder objektiver und einfacher gestalten. Dem Entwurf fehlt auch eine Lösung für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Personengesellschaften und Genossenschaften.

BilMoG Alternative zu IFRS für KMUs
In der vorliegenden Form ist der Entwurf keine Alternative für den deutschen Mittelstand, der allgemeine IFRS wäre in diesem Fall eine bessere Lösung. Eine bessere Lösung wäre es, den handelsrechtlichen Abschlüssen mehr Aussagekraft zu verleihen, was durch die Modernisierung des Bilanzrechts erreicht werden soll. Das hat den Vorteil, dass die Aussagekraft der Rechnungslegung nach dem modernisierten HGB an die des IFRS für KMUs heranreicht, aber einfacher zu handhaben und mit weniger Umstellungsaufwand verbunden ist.

(Quelle: http://www.idw.de/idw/download/Presseinfo__10__07.pdf?id=423862)

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