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Trusted Computing Group bringt wettbewerbspolitische Probleme mit sich

Die elektronischen Netzwerke, die heutzutage die ganze Welt miteinander vernetzen sorgen schon jetzt für Sicherheitsprobleme und die werden in den kommen Jahren sogar noch größer werden. Gleichzeitig werden die Hersteller und politische Institutionen zunehmend unter Druck geraten, diesen Problemen beizukommen. Eine Lösung wäre eine Sicherheitsarchitektur, durch die der plattformübergreifende Informations- und Datenaustauch ermöglicht und das Gefährdungspotenzial verringert wird. Die Trusted Computing Group Initiative der Wirtschaft hat das Ziel mit Trusted Plattform Modules und globaler offener Standards eine Lösung anzubieten. Daraus ergeben sich aber, wie das DIW Berlin in seinem Wochenbericht 33/2007 schreibt, wettbewerbspolitische Probleme.

Ziel: Zertifizierung für Soft- und Hardwarekomponenten
Hinter dem Namen Trusted Computing Group verbergen sich Unternehmen der weltweiten Hard- und Softwareindustrie, die an der Entwicklung eines universellen Standards für sichere Rechnersysteme arbeiten mit dem Ziel Hard- und Softwarekomponenten zu zertifizieren, damit eine spätere Manipulation durch nicht-zertifizierte Komponenten unmöglich wird. Dies soll die Sicherheit besser gewährleisten, als es bisher der Fall ist.

Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden
Ein Problem der Zertifizierung ist, dass Diskriminierung und Intransparenz bei der Erteilung der Zertifikate zu Marktzutrittsbarrieren führen würden. Außerdem ist darauf zu achten, dass nicht nur die kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Beschränkungen des Innovationswettbewerbs benachteiligt werden. So sind allein die Kosten für die Zertifizierung für kleine und mittelständische Unternehmen wegen geringerer Käuferzahlen sehr viel höher. Der Anpassungsdruck steigt und die Wechselkosten vor allem für komplexe Systeme sind beträchtlich. Die kleinen Unternehmen haben auch nicht die Macht, sich mit technisch besseren Lösungen gegen die Global Players durchzusetzen. Diese Probleme müssen vom Bundeskartellamt und der EU-Wettbewerbskommission geprüft werden. Hierbei ist es auch wichtig, dass die marktbeherrschenden Unternehmen durch Implementierungsschutzrechte keine Strategievorteile haben und mithilfe von Interoperabilitätsauflagen der Wettbewerb um die „beste“ Standardisierung sichergestellt wird.

(Quelle: http://www.diw.de/programme/jsp/presse.jsp?pcode=613&language=de)

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