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Corporate Blogs fallen unter das Telemediengesetz

Weblogs haben in den letzten Monaten einen Beliebtheitsboom erfahren. Weltweit gibt es bereits fast 60 Millionen von ihnen. Es ist also vollkommen nachvollziehbar, dass auch Unternehmen mehr und mehr auf diese Form der Kommunikation setzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in einem Leitfaden zusammengefasst, den man kostenlos von seiner Website herunterladen kann.

Unternehmen haften für Corporate Blog Inhalte
Das Telemediengesetz, das am 1.März dieses Jahres in Kraft getreten ist, gilt auch für Blogs, da sie elektronische Kommunikations- und Informationsdienste darstellen. Die Unternehmen, die Corporate Blogs einsetzen wollen, sollten wissen, dass sich einerseits aus der Tatsache, dass die Nutzer ihre Meinung äußern können, rechtliche Implikationen ergeben und andererseits aus der Tatsache, dass Blogs für gewöhnlich archiviert werden, was Einblicke in die Identität der Blogger gewährt. Daher sollten Unternehmen die Inhalte im Rahmen des Gesetzes kontrollieren, da sie auch für diese haften.

Freie Meinungsäußerung contra Unternehmenspersönlichkeitsrecht
In den bisherigen Fällen stehen die verfassungsrechtlich zugesicherte Meinungs- und Pressefreiheit dem verfassungsrechtlich zugesicherten Unternehmenspersönlichkeitsrecht gegenüber. Der Ursprung der Fälle lag normalerweise in abwertenden Äußerungen von und über Personen, Abbildungen gegen den Willen von Betroffenen, Bewertungen und Leistungsbeschreibungen über Produkte und ähnliches. Die Frage ist, ob und inwieweit die Betreiber von Plattformen für die Beiträger der Nutzer zur Verantwortung gezogen werden kann. Momentan gilt als Faustregel, dass Weblog-Anbieter nur bei einem tatsächlichen Anlass eine bestimmte Prüfungs- und Entfernungspflicht zu erfüllen hat. Allerdings gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema.

(Quelle: http://www.press1.de/ibot/db/press1.Theda_1175159710.html)

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