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Vermögenbesteuerung: Regeln in Deutschland entsprechen internationalen Standards

Bei Finanz-, Wirtschafts- und Haushaltskrisen müssen Staaten weitere Einnahmequellen finden. In Deutschland fordern deshalb viele Politiker die Wiedereinführung der Vermögensteuer, die seit 1997 ausgesetzt ist. Da auch in anderen europäischen Ländern Reiche mehr zahlen sollen, hat KPMG in der Studie „Vermögensteuer – wer besteuert wie?“ die bestehenden deutschen Regeln zur Vermögenbesteuerung mit denen in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederladen, Österreich, der Schweiz und den USA verglichen. In den Vergleich wurden nicht nur die allgemeine Vermögensteuer, sondern auch andere vermögensbezogene Steuern wie Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer einbezogen.

Auskommen der Vermögenssteuer von vergleichsweise geringer Bedeutung
Die Studie zeigt, dass das Aufkommen der Vermögensteuer in allen untersuchten europäischen Ländern verglichen mit den gesamten Steuereinnahmen eher unbedeutend sind. Die vermögensabhängigen Abgaben haben nur einen Anteil zwischen 0,07 und fünf Prozent an den gesamten Steuereinnahmen des jeweiligen Landes. Frankreich ist mit 8,6 Prozent die einzige Ausnahme. Deutschland liegt mit 2,8 Prozent im Mittelfeld.

Anteil anderer vermögensbezogener Steuern an Gesamtsteuereinnahmen ebenfalls nur gering
Bei den einzelnen vermögensbezogenen Steuerarten ist das Ergebnis ähnlich. Die Grundsteuer hat nur einen Anteil zwischen 0,5 Prozent in Österreich und 5 Prozent in Frankreich an den gesamten Steuereinnahmen. Mit rund 2 Prozent liegt Deutschland im Mittelfeld. Die Steuereinnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer spielen mit 0,07 Prozent in Italien und 0,8 Prozent in Deutschland ebenfalls eine eher geringe Rolle. Frankreich ist mit 2,4 Prozent die Ausnahme.

Administrative Kosten zur Erhebung der Steuern höher als für andere Steuerarten
Die administrativen Kosten zur Erhebung der Steuern sind in allen Ländern prozentual betrachtet viel höher als für die Erhebung anderer Steuerarten. In den USA entspricht der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer schätzungsweise fast den gesamten Steuereinnahmen mit dieser Steuer.

Allgemeine Vermögensteuer wird kontrovers diskutiert
Die Vermögensbesteuerung in Deutschland entspricht internationalen Standards. Die Studie hat außerdem gezeigt, dass die allgemeine Vermögensteuer in allen Staaten ähnlich kontrovers diskutiert wird. Ertragsunabhängige Steuern sind ein unmittelbarer Eingriff in die Vermögenssubstanz, was Unternehmen außergewöhnlich stark belastet. Daher wird das Betriebsvermögen in den untersuchten Ländern weitgehend nicht besteuert. Die wiederbelebte Vermögensteuer würde Unternehmen aber mit einschließen, was vor allem aufgrund der ökonomischen Auswirkungen kritisch zu betrachten ist. Eine allgemeine Vermögensteuer hat weitere wesentliche Problemfelder: die verfassungsrechtliche Zulässigkeit, eine sachgerechte Ausgestaltung, die Abgrenzung der Steuerpflicht, die Bewertungsfragen und die Begünstigung von Unternehmensvermögen.

(Quelle: http://www.kpmg.de/Presse/33584.htm)

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