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Aufhebung der Steuerbefreiung ist Gefahr für Finanzierung von Startups

Die Pläne des Bundesrats zur künftigen Streichung der Steuerbefreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen nach § 8b des Körperschaftssteuergesetzes, wenn der Anteilsbesitz kleiner als 10 Prozent ist, trifft beim BITKOM auf scharfe Kritik. Denn von der Besteuerung von Erträgen aus solchen Streubesitzbeteiligungen wären insbesondere Investoren, die sich an innovativen Startups beteiligen, betroffen, was zu einer verringerten Gründungsdynamik führen würde. In der Gründungs- und Wachstumsphase brauchen junge Hightech-Unternehmen dringend externe Kapitalgeber. Die in Deutschland noch schwach entwickelte Investorenszene aus privat engagierten Business Angels und anderen Wagniskapitalgebern könnte durch die Pläne des Bundesrats im Keim erstickt werden. Verglichen mit dem angelsächsischen Raum ist der deutsche Markt für Wagniskapital unterentwickelt. Aus der schlechten Kapitalversorgung resultieren nicht nur weniger Gründungen, sondern auch ein langsameres Wachstum der existierenden Startups, was die Chance zur internationalen Etablierung reduziert.

Harmonisierung des deutschen Steuerrechts nicht durch Abschaffung der Steuerbefreiung
Die Bundesratsinitiative basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach der die Besteuerung von Erträgen aus Streubesitzbeteiligungen in Deutschland vereinheitlicht werden soll. Da die Steuerbefreiung bis her nur für deutsche Investoren gilt, sind ausländische Kapitalgeber benachteiligt. Die Befreiung ist steuersystematisch notwendig zur Vermeidung einer Mehrfachbesteuerung derselben Erträge im Inland. Anstatt das Steuerrecht über die Abschaffung der Steuerbefreiung für deutsche Investoren zu harmonisieren, schlägt der BITKOM die zusätzliche Steuerbefreiung der ausländischen Investoren vor. Zwar würden die Steuereinnahmen für den Staat kurzfristig sinken, das könnte aber für einen kräftigen Impuls bei der Finanzierung junger Unternehmen mit Beteiligungskapital sorgen. Das Endergebnis sind neue Arbeitsplätze und Wachstum in wichtigen Zukunftsbranchen.

Mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten für Startups hemmen Gründungsdynamik
Der Mangel an Finanzierungsmöglichkeiten für Startups ist nach Meinung des BITKOM eines der größten Hemmnisse für eine stärkere Gründungsdynamik in Deutschland. Vor allem mangelt es am Wagniskapital (Venture Capital), das vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs und in der ersten Zeit nach der Gründung genutzt wird. In 2011 wurden in der Informations- und Kommunikationstechnologie 256 Unternehmen mit 245 Millionen Euro an Venture Capital finanziert. Das ist ein Plus von 10 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. In den USA wurden im selben Segment umgerechnet 12,4 Milliarden Euro in fast 2.000 Unternehmen investiert. Auch in europäischen Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder Schweden sind die Venture-Capital-Investitionen gemessen am BIP-Anteil höher. Hauptgrund ist in Deutschland die Zurückhaltung institutioneller Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen oder Stiftungen bei Investitionen in Venture-Capital-Fonds. Seit einigen Jahren fließen Investitionen insbesondere von Privatleuten aus dem Internetumfeld und internationalen VC-Fonds in die erstarkende deutsche Startup-Szene, das könnte sich aber durch die geplanten Steuerbelastungen ändern.

(Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/74532_73520.aspx)

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