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ISA: Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Abschlussprüfungen statt starrer Checkliste

Die Abschlussprüfung stellt sich immer wieder neuen Herausforderungen und entwickelt sich weiter, wie auch das Grünbuch der EU-Kommission zeigt. Dies trifft aber nicht nur auf den Bereich der kapitalmarktorientierten Unternehmen zu, denn auch die Adressaten der Abschlüsse mittelständischer Unternehmen haben ein hohes und berechtigtes Interesse an einer leistungsfähigen Abschlussprüfung. Deshalb müssen alle Segmente des Berufsstandes zum einen immer wieder aufs Neue den Wert ihrer Dienstleistung beweisen und optimieren und zum anderen aufgrund der Wettbewerbssituation auf dem Prüfungsmarkt die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren.

Unternehmensanalyse - Prüfungsstandards müssen situationsgerecht angewendet werden
Die Frage der situationsgerechten Anwendung der Prüfungsstandards ist vor diesem Hintergrund sehr wichtig. Die Prüfungshandlungen, die zur Erlangung eines qualitativ hochwertigen Prüfungsurteils nötig sind, hängen von der spezifischen Risikosituation des jeweiligen zu prüfenden Unternehmens ab. Nur so kann die Abschlussprüfung gleichzeitig wirksam und wirtschaftlich sein. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat diese Thematik bereits angesprochen als sich die Übernahme internationaler Prüfungsstandards, der ISA, in der EU abzuzeichnen begann. Die vom EU-Kommissionspräsidenten eingesetzte High-Level-Group zum Bürokratieabbau in Europa hat den Gedanken der Skalierbarkeit der ISA schon 2009 anerkannt und die EU-Kommission zur Berücksichtigung dieses Grundsatzes bei der europäischen Anwendung internationaler Prüfungsstandards aufgefordert. Die Aufsichtsinstanzen haben das Verhältnismäßigkeitsprinzip im Juni 2010 akzeptiert.

ISA als prinzipienorientiertes Regelwerk, nicht starre Checkliste
Das IDW hat sich stark für ein Verständnis der ISA als prinzipienorientiertes Regelwerk, das eine flexible und situationsgerechte Reaktion auf die spezifischen Umstände jeder einzelnen Prüfung erlaubt, eingesetzt. Die ISA sind keine in jedem Einzelfall einheitlich und starr abzuarbeitende Checkliste, was auch für die Dokumentation der Prüfung gilt. Dass die ISA skaliert angewendet werden sollen ergibt sich schon daraus, dass ihre Grundlage der risikoorientierte Prüfungsansatz ist. Der risikoorientierte Ansatz erzwingt aber für eine wirksame Prüfung, dass der Abschlussprüfer die Prüfung an die Größe und Komplexität, das Geschäftsmodell oder die Stellung des Unternehmens in der Branche anpasst. Nur so ist die Urteilssicherheit bei allen Prüfungen gleich hoch und lässt sich der heutige breite Anwendungsbereich der Pflichtprüfung rechtfertigen.

Prüfungssoftware ist nächstes Ziel des IDW
Das nächste wichtige Ziel des IDW ist die Unterstützung des Berufsstandes bei der Umsetzung der Prüfungsstandards und ihrer verhältnismäßigen Anwendung in der Praxis mit konkreten Werkzeugen. Nach der Erarbeitung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung ist das Ziel Prüfungssoftware. Eine intelligente Softwarelösung kommt sowohl der Effektivität als auch der Effizienz der Prüfung zugute. Mit der DATEV steht dem IDW ein starker Kooperationspartner zur Seite. Das technische IT-Knowhow auf der einen und die Prüfungsexpertise auf der anderen Seite sollen den Status Quo deutlich verbessern und vielleicht auch Impulse für andere Softwareanbieter geben. Die zu entwickelnde Lösung soll den Grundsatz „think small first“ folgen, d. h. die Prüfung kleiner und mittlerer Unternehmen steht im Fokus. Vielleicht wird dem Berufsstand schon im Laufe von 2012 das entsprechende Produkt zur Verfügung gestellt werden können.

(Quelle: http://www.idw.de/idw/portal/d587882)

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