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Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zum Zahlungsverkehr

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Banken zum Zahlungsverkehr müssen für die Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie angepasst werden. Die Bedingungen werden für Verbraucher und Unternehmen zum 31. Oktober 2009 geändert.

Europäische Überweisungen und Lastschriften möglich
Durch die Änderungen können europaweit Zahlungen so sicher und so schnell wie im Inland ausgeführt werden, dazu zählen die Überweisung und die Lastschrift mit der SEPA-Lastschrift. SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die angepassten Vertragsbedingungen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Ausführung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Die genauen Ausführungszeiten und Entgelte für Zahlungsdienste stehen wie gewohnt im Preis- und Leistungsverzeichnis der Banken. Am Zahlungsverkehrsalltag der Kunden ändert sich auch mit den angepassten Vertragsbedingungen nichts.
(Quelle: http://www.bankenverband.de/channel/101416/art/2794/index.html)

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