E-Rechnung: Weitere Hürde zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung genommen

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben mit dem Freistaat Sachsen eine Absichtserklärung zur Nutzung der Rechnungseingangsplattform, die mit dem Onlinezugangsgesetz konform geht (OZG-RE), unterschrieben. Laut Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 auch elektronisch anbieten.

Rechnungseingangsplattform kann auch E-Rechnungen erstellen
Die Rechnungseingangsplattform ermöglicht der Wirtschaft eine innovative und nutzerfreundliche Möglichkeit, E-Rechnungen bei Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung einzureichen. Auch die Bundesländer können die Plattform nutzen. Neben der Erstellung der E-Rechnung bietet die Plattform den Upload und die Einreichung schon erstellter E-Rechnungen per Mail oder PEPPOL an.

Annahme und Verarbeitung von E-Rechnungen für öffentliche Auftraggeber Pflicht
Alle öffentlichen Auftraggeber müssen künftig E-Rechnungen annehmen und verarbeiten. Seit November 2018 ist dies für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes verpflichtend, ab dem 27.11.2019 wird dies auch für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung gelten. Die Bundesländer müssen die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie bis zum 18.04.2020 in Eigenregie klären.

(Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/08/20190826-eRechnung.html)

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