BVDW: Aktualisierung des Code of Conduct für Affiliate Marketing

Neben der Aktualisierung des Code of Conduct für Affiliate Marketing hat der BVDW die Selbstverpflichtung mit konkreten Regelungen für Advertiser, Agenturen, Netzwerke und Publisher aufgeteilt. Zugleich werden mögliche Verstöße von Unterzeichnern durch Teilnahmebedingungen mit einer neuen Verfahrensordnung geregelt. Sowohl die verschiedenen Marktteilnehmer im BVDW als auch Nicht-Mitglieder können die freiwillige Selbstverpflichtung unterschreiben.

Mehr Transparenz im Affiliate Marketing
Der Code of Conduct verlässt sich auf die freiwillige Einhaltung durch das unterzeichnende Unternehmen. Mit der ersten Version 2009 und der Erweiterung zur Postview-Thematik wurde eine Basis für professionelle und akkurate Arbeitsweisen geschaffen, die den Qualitätsstandard im Affiliate Marketing deutlich erhöht hat. Zur Berücksichtigung der Weiterentwicklung des Marktes ist das Ziel der Aktualisierung und der Aufteilung der Regelungen für Advertiser, Agentur, Netzwerk und Publisher eine größtmögliche Transparenz in Sachen Geschäftsmodelle. Die Teilnahmebedingungen mit neuer Verfahrensordnung schaffen Handlungsspielraum bei Verstößen.

Dauerhafte Qualitätssicherung des Affiliate Marketings
Die Unterzeichner verpflichten sich, zumindest die definierten Kriterien und Bedingungen einzuhalten und auch ihre Vertragspartner dazu anzuhalten. Das Ziel ist die dauerhafte Qualitätssicherung im Affiliate Marketing durch entsprechende Maßnahmen und eine möglichst hohe Transparenz in Bezug auf Arbeitsweisen und Methoden der Marktteilnehmer. In der aktualisierten Version beziehen sich die Regelungen nur auf die Aspekte, die die jeweiligen Marktteilnehmer auch betreffen. Deshalb gehören dazu u. a. Mindestanforderungen für Teilnahmebedingungen an Affiliate-Programme, Empfehlungen für den Umgang mit Tracking-Ausfällen und Stornierungen, Spezifizierungen zu Werbemitteln, Produktdaten und Landingpages sowie die Verpflichtung zur Aufklärung und Beratung zu Affiliate-Marketing-Prozessen und Publisher-Modellen.

Nicht-Mitglieder können sich auch selbst verpflichten
Auch Nicht-Mitglieder des BVDW können die Selbstverpflichtung nun unterzeichnen. 50 namhafte Affiliate-Netzwerke, Agenturen und Publisher im deutschen Affiliate Marketing und Mitglieder im BVDW hatten den bisherigen „Code of Conduct für Affiliate Marketing“ und die Erweiterung für Postview-Kampagnen unterschrieben. Mit der neuen Verfahrensordnung werden auch mögliche Verstöße geregelt, für die es einen gewählten Beschwerdeausschuss gibt.

(Quelle: http://www.bvdw.org/presse/news/article/bvdw-aktualisiert-code-of-conduct-affiliate-marketing-mit-marktteilnehmerkonzept.html)

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