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Legalität von Bilder-Suchmaschinen im Internet von Bundesgerichtshof bestätigt

Bilder-Suchmaschinen im Internet sind legal, wie der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat. Inhaber von Bildrechten hatten mehrfach dagegen geklagt, dass Suchmaschinen ihre Abbildungen in Miniatur-Form anzeigen konnten. Es stand zu befürchten, dass die Such-Anbieter mit Abmahnungen regelrecht überflutet werden oder die Bildersuche abgeschaltet werden muss. Das wäre nicht gut für die Urheber, die ihre Bilder über das Internet vermarkten, wie beispielsweise Fotografen.

Homepages können so eingestellt werden, dass Bilder nicht gefunden werden
Die Betreiber von Webseiten können ihre Seiten so einstellen, dass Suchmaschinen die Bilder nicht finden. Auch können die Inhaber von Bildrechten den Suchmaschinen-Anbietern die Webseiten nennen, auf denen sich ihre Bilder befinden, wenn sie keine Wiedergabe wünschen. Namhafte Suchmaschinen werden die Bilder dann schnellstmöglich entfernen.
(Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_63525.aspx)

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