Unternehmensrechnungen des externen Rechnungswesens haben insbesondere die Aufgabe, über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage eines Unternehmens zu informieren. Durch das interne Rechnungswesen hingegen soll das Unternehmen kurz- und langfristig gesteuert und kontrolliert werden. Der Umfang der verwendeten Rechnungslegungssysteme ist stark von dem Zweck der Unternehmung, der Rechts- und Kapitalform, der Größe und den Adressaten der Rechnungslegung abhängig.
Wir führen für unsere Kunden die Finanzbuchhaltung, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den klassischen gesetzlichen deutschen Rahmenbedingungen GoB, HGB, StR durch oder bilanzieren Einzel- oder Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS. Gerne beraten und unterstützen wir auch Unternehmen bei der Umstellung ihrer Rechnungslegung von HGB auf IAS/IFRS.
Für eine wertorientierte Steuerung des Unternehmens sind die Informationen der externen Rechnungslegung nicht ausreichend und zeitnah. Daher erhöhen wir die wirtschaftliche Transparenz des Unternehmens durch die angemessene Implementierung und Durchführung von internen Rechnungslegungssystemen wie Kosten- und Leistungsrechnung, Kosten- und Erlösrechnung, Prozesskostenrechnung, Finanzierung- und Investitionsrechnung, Kalkulations- und Steuerungsverfahren des Wert- und Risikomanagements, Unternehmensbewertungen und Controlling. Durch die gesteigerte und zeitnahe Transparenz können schneller Ineffizienzen reduziert und Entscheidungen in der Unternehmensplanung optimiert werden.