Liquiditätshilfe durch Anpassung von Steuerzahlungen

Corona-Schutzschild für Unternehmen

In der Corona-Pandemie geraten auch viele gesunde Unternehmen in Liquiditätsengpässe, die existenzbedrohend sind. Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf der Liquiditätsseite abzumildern, können sowohl KMU als auch Selbstständige die Steuern stunden oder Vorauszahlungen absenken lassen. Durch aktives Liquiditätsmanagement auf Grundlage der Anpassung der Steuerzahlungen können Soloselbständige, Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Liquiditätslage verbessern.

Wir begleiten Unternehmen als Sparring-Partner aktiv dabei, Umgestaltungsmaßnahmen im Unternehmen anzugehen, und unterstützen im Liquiditätsmanagement:

Zu den Liquiditätsverbesserungsmaßnahmen durch Steueranpassungen gehören:

  • Antrag auf zinslose Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer
  • Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen für Zwecke der Gewerbesteuer
  • Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen für Zwecke der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
  • Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen für Zwecke der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
  • Antrag auf Herabsetzung des Steuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Voraussetzungen sind u.a.:

  • die Schwierigkeiten bestanden nicht vor der Corona-Krise und sind eine Folge der Corona-Krise.
  • Infolge der Auswirkungen des Coronavirus können die genannten Steuerzahlungen derzeit nicht geleistet werden (erhebliche Härte)

Ein Formular z. B. für das Bundesland NRW findet man unter Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus.

Wir bieten mit unseren Beratungs- und Umsetzungspaketen besondere Unterstützung für Unternehmen in der Krise an:

Rufen Sie uns gerne unter 0211-781766-20 an oder schreiben uns eine E-Mail.

Informieren & Beraten

Telefon 0211 7817 66-20
E-Mail info@mediadefine.com Nehmen Sie mit uns Kontakt auf