Flexibles Kurzarbeitergeld

Das Corona-Virus stellt die Gesellschaft vor einige bis dato nicht gekannte Herausforderungen. Hier finden Sie einige Hinweise sowie Voraussetzungen von Kurzarbeit in der Corona-Krise. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Einleitung der Fördermaßnahmen.

Die Erleichterung der Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld wurde am 08.03.2020 beschlossen. Ziel ist, dass die Corona-Krise nicht zu Insolvenzen und Arbeitsplatzverlust in deutschen Unternehmen führt.Mittlerweile sind zahlreiche Verordnungen in Kraft getreten. Betriebe sollten versuchen, vor einem Antrag auf die Gewährung von Kurzarbeitergeld Zeit mit innerbetrieblichen Maßnahmen (Abbau von Überstunden, Urlaub, Fort- und Weiterbildungen) zu überbrücken, da das Kurzarbeitergeld maximal 12 Monate bezogen werden kann.

Kurzarbeit erfordert die Zustimmung der Mitarbeiter durch Erklärung oder eine Arbeitsvertragsregelung. Gegebenenfalls ist bei einer Verweigerung der Zustimmung zur Kurzarbeit eine Kündigung aus betrieblichen Gründen zulässig, hierfür muss eine arbeitsrechtliche Beratung eingeholt werden. Arbeitnehmer können Kurzarbeitergeld bekommen, wenn es durch Kurzarbeit in ihrem Betrieb zu Entgeltausfällen kommt. Voraussetzung ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend deutlich reduziert sind. Aktuell trifft dies zu, wenn 10 % der Arbeitnehmer von einer Arbeitsreduzierung betroffen sind. Falls Kurzarbeitergeld beantragt werden soll, muss der Arbeitgeber der zuständigen Agentur für Arbeit glaubhaft versichern, dass es einen erheblichen Arbeitsausfall gibt und die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bestehen. Wenn die Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für erfüllt ansieht, muss der Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten den Antrag auf Kurzarbeitergeld zu stellen. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 % der Nettoentgeltdifferenz als Kurzarbeitergeld, Arbeitnehmer ohne Kind 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Der Arbeitgeber kann das Kurzarbeitergeld aufstocken, ist aber ohne (tarifvertragliche) Rechtsgrundlage nicht dazu verpflichtet. Aktuell wird Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate gewährt.

Die Vorgehensweise für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist wie folgt:

  1. Anzeige der Kurzarbeit
  2. Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld

Weitere Hinweise stellt die Arbeitsagentur auf ihrer Website bereit.

Wir informieren außerdem über den vielfältigen Förderdschungel und unterstützen Sie aktiv bei der Einleitung der Fördermaßnahmen:
  • Flexibles Kurzarbeitergeld
  • Direktzuschüsse für Selbstständige, Freiberufler & KMU von Bund und Ländern
  • Liquiditätshilfe durch Kredite
  • Liquiditätshilfe durch Anpassung Ihrer Steuerzahlungen
Darüber hinaus begleiten wir als Sparring-Partner Unternehmen aktiv dabei, die Herausforderungen aus der Corona-Pandemie anzunehmen und die Umgestaltung des Unternehmens als Chance anzunehmen:
  • Finanzmanagement & Liquiditätsmanagement
  • Business Plan - Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen durch die Krise
  • Turnaround-Strategie
  • Digitale Strategie
  • Digitale Business Modelle
  • Digitales Marketing
  • Digitale Transformation
  • Operative Gestaltung von digitalen Arbeitsplätzen

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