Bewertung von KMU: BStBK veröffentlicht Hinweise

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben Hinweise zur Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht, die die Besonderheiten von KMU bei einer Unternehmensbewertung nach IDW S1 aufzeigen. Eine wichtige Neuerung ist die Unterscheidung bei der Prognose künftiger finanzieller Überschüsse, ob die Ertragskraft des betrachteten Unternehmens komplett oder nur teilweise bzw. temporär übertragbar ist. Eine partiell übertragbare Ertragskraft, die den Wert eines Unternehmens mindert, ist etwa der Fall, wenn der Eigentümer-Unternehmer das Unternehmen als (Haupt-)Leistungserbringer maßgeblich prägt und seine Tätigkeit den wesentlichen Bestimmungsfaktor für den Unternehmenserfolg darstellt.
(Quelle: http://www.bstbk.de/de/presse/pressemitteilungen/2014/20140408_pressemitteilung_006_bstbk/index.html)

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