Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Business Administration
Durch das KonTraG sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein eigenes Risikofrüherkennungssystem zu führen. Das soll zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen, zu mehr Transparenz in Unternehmen und zur Erleichterung der Arbeit des Aufsichtsrates führen.
Soziale Netzwerke
Artikel empfehlen auf:
Artikel empfehlen bei :
Xing:
Facebook:
Artikel twittern: