BVI Analyse-Leitlinien: Viel Verbesserungspotenzial bei der Qualität der Unternehmensführung

Der deutschen Fondverbands BVI hat zusammen mit IVOX untersucht, inwieweit die Vorgaben der Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen von den 160 Unternehmen der DAX-Familie eingehalten werden. Inhalt der Leitlinien sind Empfehlungen für eine gute Unternehmensführung, wobei sie an den Corporate Governance-Kodex angelehnt sind, ohne ihn zu übernehmen. Die Mitglieder des BVI halten Aktien deutscher Unternehmen im Wert von über 80 Millionen Euro, wobei die Fondgesellschaften als Treuhänder ihrer Kunden handeln. Die Analyse-Leitlinien dienender Orientierung für die Abstimmung in den Hauptversammlungen. Das Verbesserungspotenzial der Qualität der Unternehmensführung in Deutschland ist weiterhin groß. Die Arbeit der Aufsichtsräte wird noch häufiger kritisiert als im Vorjahr.

Qualifikation der Kandidaten zum Aufsichtsrat oft nicht nachgewiesen
Die Zahl der Verstöße bei den Wahlen zum Aufsichtsrat ist vom 37 im Vorjahr auf 56 Fälle gestiegen. Oft gab es keine aussagekräftigen Lebensläufe der Kandidaten, sodass sich ihre Qualifikation nicht beurteilen ließ. Die Offenlegung der Arbeit von Kandidaten, die sich wiederwählen lassen möchten, ist oft nur unzureichend. Vor allem Informationen, ob sie regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse teilgenommen haben. Und viele Anwärter haben so viele weitere Mandate, dass sie die erforderliche Aufmerksamkeit für zusätzliche Aufgaben nicht aufbringen können.

Entlastung des Aufsichtsrates widersprach oft den Vorgaben des ALHV
Es gab 36 Fälle, in denen die Entlastung des Aufsichtsrates nicht den Vorgaben des ALHV entsprach. Die Entlastung des Aufsichtsrates gilt als kritisch, wenn gegen mindestens vier der in den ALHV genannten Bestimmungen verstoßen wird. Auch hier wurden die Transparenzanforderungen der ALHV oft ignoriert. So war oft unklar, wie oft die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse teilgenommen hatten. Auch die verlange Offenlegung der fachlichen Qualifikationen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte noch zu selten. Weiterer Kritikpunkt war die mangelnde Unabhängigkeit vieler Aufsichtsratsmitglieder, denn dieser sollte nicht nur Vertreter der Großaktionäre, sondern auch unabhängige Personen umfassen.

Entlastung des Vorstandes zumeist gerechtfertigt
Bei der Entlastung des Vorstandes gab es nur fünf Fälle, die den ALHV widersprachen. Mangelhaftes Risikocontrolling war am meisten zu beklagen, weil dadurch Ergebniseinbrüche und Rückschläge bei den Aktienkursen nicht zu verhindern waren.

Verbesserungen bei Genehmigungen von Kapitalerhöhungen
Bei der Genehmigung von Kapitalerhöhungen gab es Verbesserungen, nur bei fünf Gesellschaften hatte die Überprüfung der Anträge ein negatives Ergebnis. In 2012 war die Zahl bereits auf 15 zurückgegangen. Bei fast allen Gesellschaften sollte das Grundkapital um mehr als 20 Prozent erhöht werden, wobei zugleich Bezugsrechte ausgeschlossen wurden. Das ist ein Widerspruch zu den ALHV, da der Anteilbesitz der Aktionäre dadurch zu sehr verwässert wird.

(Quelle: http://www.bvi.de/uploads/tx_news/2013_11_04_PM_Analyseleitlinien_des_BVI_Internet.pdf)

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