Andere Voraussetzungen für den öffentlichen Einkauf von Software

Die öffentliche Hand und die Vertreter von Bitkom haben sich auf veränderte Einkaufsbedingungen für IT-Standardsoftware geeinigt. Musterverträge stehen nun für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware bereit. Diese Verträge werden auch „EVB-IT Überlassung A und Pflege S“ genannt. Die erweiterten Vertragsvoraussetzungen für die Beschaffung von IT-Leistungen beinhalten zehn Vertragstypen. Diese werden von Kommunen, öffentlichen Organisationen, Bundes- und Landesbehörden bei der Auftragsvergabe. Hierunter befinden sich zwei für Standardsoftware, die erst kürzlich überarbeitet wurden. Sowohl die öffentliche Hand als auch IT-Anbieter haben ein gesteigertes Interesse daran, dass die Weitergabe von Pflege von Standardsoftware an Externe problemlos funktioniert. Durchweg alle Verwaltungen von Behörden und Einrichtungen nutzen Standardsoftware, so ein Sprecher von Bitkom.

Neue Musterverträge
Die neuen Vertragsvarianten räumen der IT-Wirtschaft neue Chancen ein und die öffentliche Hand erhält einen größeren Spielraum. Hierbei ist beides kommerziell und rechtlich abgesichert. Außerdem erhöhen die technischen Neuheiten der No-Spy-Klausel die Sicherheit der IT-Infrastruktur. Das kostet allerdings auch. Ziel der neuen Regelung ist es einen Anstoß für globale Anstrengungen zu geben, um schädigende Software und gewolltes Ausspähen kontinuierlich zu vermeiden

Rahmenbedingung für den IT-Einkauf
Die Grundregeln für den Einkauf von IT-Leistungen ist in der Vergangenheit von der öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft weiterentwickelt worden. Insbesondere aufgrund der Milliardenbeiträge, die vom öffentlichen Sektor in die Informationstechnik jährlich investiert wird, wird die Bedeutung der IT-Infrastruktur besonders deutlich.

(Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Neue-Bedingungen-fuer-oeffentlichen-Einkauf-von-Software.html)

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