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Zweckgesellschaft

Finanzierung

Eine Zweckgesellschaft ist ein selbstständiger Rechtsträger, der mit einem Unternehmen in Verbindung steht. Die Zweckgesellschaft muss aber nicht mit in den Konzernabschluss einbezogen werden. Für gewöhnlich hat die Zweckgesellschaft den Zweck, Vermögensgegenstände und Schulden bilanzbefreiend zu verlagern. Dadurch verkürzt sich die Bilanz des Unternehmens, was die Bilanzkennzahlen verbessert und Risiken vor den Abschlussadressaten verbirgt. Es gibt aber auch andere Zwecke.
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